externe Qualitätskontrolle
- externe Qualitätskontrolle
Verfahren zur Sicherstellung der Qualität der Abschlussprüfung, bei dem in Deutschland der ⇡ Peer Review zur Anwendung kommt.
- Jeder ⇡ Wirtschaftsprüfer muss, um gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen zu dürfen, an der e.Q. teilnehmen (§ 319 II 2 Nr. 2 HGB bzw. § 319 III Nr. 7 HGB; Einzelheiten des Verfahrens sind in der ⇡ Wirtschaftsprüferordnung (WPO) geregelt). Der ⇡ Prüfer hat die Angemessenheit und Wirksamkeit seines Qualitätssicherungssystems (⇡ Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung) alle drei Jahre im Rahmen einer risikoorientierten betriebswirtschaftlichen ⇡ Prüfung durch einen anderen Wirtschaftsprüfer, den sog. Prüfer für Qualitätskontrolle, überprüfen zu lassen. Verantwortlich für das System der e.Q. in Deutschland ist die Kommission für Qualitätskontrolle der ⇡ Wirtschaftsprüferkammer (WPK), die die Teilnahme an der e.Q. bescheinigt und bei festgestellten Mängeln ggf. auch Auflagen oder Sonderprüfungen anordnen bzw. die Bescheinigung verweigern kann. Das System wird überwacht durch einen Qualitätskontrollbeirat, der aus nichtberufsangehörigen Fachleuten besteht.
- In den USA und Großbritannien wird im Rahmen der e.Q. ein ⇡ Monitoring durchgeführt.
Lexikon der Economics.
2013.
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